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Zur Frage der Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines (mit Fremdfinanzierung) zu sanierenden Objekts ("Bauherrenmodell")

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJurÖBA 2014/163ÖBA 2014, 880 Heft 11 v. 15.11.2014

§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG

Der VwGH bestätigt seine ständige Rsp, dass dann, wenn Grundstückskäufer aufgrund eines ihnen vorgegebenen "Vertragsgeflechtes" in ein bereits fertig geplantes Bauprojekt eingebunden werden, auch die Baukosten zur Gegenleistung im Sinn des § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG zu zählen sind. Diesfalls sind sie als Bauherren anzusehen.

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