Neuemissionen fanden an der Wiener Börse in den letzten Jahren selten bis gar nicht statt. Sofern Aktienemissionen zu verzeichnen waren, handelte es sich idR um Kapitalerhöhungen bereits notierender Aktiengesellschaften. Ein Teil davon erfolgte als Bezugsrechtsemission, also als Kapitalerhöhung unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, meist in der Form des mittelbaren Bezugsrechts (§ 153 Abs 6 AktG). International handelt es sich um die gängigste Form der Eigenkapitalfinanzierung bereits börsenotierter Unternehmen. Die Terminologie ist an den angelsächsischen Sprachgebrauch angelehnt: Dort spricht man bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre von "rights issue" 1).