Das auf einer EBA-Richtlinie und gesetzlichen Bestimmungen des BWG basierende FMA-Rundschreiben sieht eine interne Eignungsevaluierung aller Aufsichtsräte und sogenannten Inhaber von Schlüsselfunktionen (Personen, die nicht Geschäftsleiter sind, jedoch erheblichen Einfluss auf die Ausrichtung des Kreditinstitutes nehmen können) vor.