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Zur Anrechnung der Teilzahlung eines Interzedenten auf die Hauptschuld

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2014/2050ÖBA 2014, 762 Heft 10 v. 15.10.2014

§§ 914, 987, 1358, 1360, 1363, 1378, 1379, 1415, 1416, 1444 ABGB

Der Hauptschuldner kann sich nicht dagegen wehren, dass der Gläubiger Drittsicherheiten, wie zB Bürgen- und Pfandhaftungen, freigibt, weil seine Rechtsstellung dadurch nicht berührt wird. Nachteile können dem Gläubiger dadurch jedoch gegenüber anderen Interzedenten entstehen.

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