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21. Benchmark-VO

Newsline September 2014Dr. Franz RudorferÖBA 2014, 715 Heft 10 v. 15.10.2014

Ziel eines Vorschlages ist es, den Bereich der Erstellung und Bereitstellung von Referenzwerten zu regulieren.

Die italienische Präsidentschaft hat in dieser Thematik ua folgende Punkte releviert:

Authorisation of administration (Art 22)

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