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Das Spannungsverhältnis zwischen dem funktionalen Zivilrecht der "Wohlverhaltensregeln" des WpHG und dem allgemeinem Zivilrecht*)*)Überarbeitete Fassung des auf dem Bankrechtsforum, Wien, 6. November 2012, gehaltenen Referates. Der Verfasser dankt Herrn Prof. Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, MCJ (NYU), em. Direktor am Max-Planck-Institut für Privatrecht, und Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow, LL.M. (Harvard Univ), Direktor am Institut, für zahlreiche hilfreiche Hinweise; ein weiterer herzlicher Dank gilt Herrn Rechtsanwalt Mag. Dr. Martin Oppitz für die Gespräche und vielfachen Anregungen insbesondere hinsichtlich der österreichischen Rechtslage sowie einem unbekannten österreichischen Gutachter für verschiedene zusätzliche weiterführende Hinweise zur dortigen Rechtspraxis.

AbhandlungProf. Dr. iur. Harald cÖBA 2013, 396 Heft 6 v. 1.6.2013

Die Verhaltenspflichten der §§ 31 ff WpHG bzw §§ 15 ff WAG 2007 postulieren neben Organisationspflichten als Instrumenten präventiver Marktsteuerung auch Pflichten für Wertpapierfirmen, die sich auf die privatrechtliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zwischen diesen und ihren Kunden auswirken - sog "funktionales" Zivilrecht. Dem stehen die von der Rechtsprechung über Jahre hin entwickelten und ausdifferenzierten anlegerschützenden Verhaltenspflichten des allgemeinen Zivilrechts gegenüber. Das Verhältnis dieser beiden Rechtsmaterien zueinander ist ungeklärt. Da beide in Teilen von einander abweichen, kommt der Frage, was gilt, erhebliche praktische Bedeutung zu. Drei unterschiedliche Auffassungen werden zur Lösung vertreten: Vorrang des allgemeinen Zivilrechts, Vorrang des funktionalen Zivilrechts, lediglich wechselseitige Ausstrahlung zwischen beiden. Der Beitrag analysiert die Stärken und Schwächen der einzelnen Lösungsansätze.

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