1. Bankrecht und Finanzmarktstabilität
1.1. Bankenunion (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken - SSM)
Status und nächste Schritte
Im Rahmen der Trilogverhandlungen Ende März 2013 kam es nunmehr zu einer Einigung zur neuen Aufsichtsarchitektur. Es kann daher von einer Beschlussfassung noch vor dem Sommer ausgegangen werden. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurden z.B. die Befugnisse der EBA, etwa eigenständig Daten anzufordern und häufiger Stresstests durchzuführen, erweitert. Die neue Aufsicht soll mit 1.3.2014 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die KOM will vor dem Sommer 2013 ergänzend (als einen weiteren Pfeiler der Bankenunion) einen Vorschlag für einen EU-Abwicklungsmechanismus (unten 1.3.) vorlegen. Der Mechanismus müsse auf Beiträgen des Finanzsektors selbst basieren und eine wirksame, aber budgetneutrale Letztsicherung ("Backstop") beinhalten.