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Zur Haftung für pflichtwidrigen Rat, Effekten zu halten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1893ÖBA 2013, 145 Heft 2 v. 1.2.2013

§§ 1295, 1323 ABGB

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