Immer häufiger nehmen Banken Selbstbindungen vor, indem sie öffentlich erklären und dies etwa auch auf ihrer Hompage publik machen, dass sie bestimmte Verhaltensweisen einhalten werden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob bei Nichteinhaltung der Selbstverpflichtung vom Versprechenden Erfüllung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder lediglich ein Vertrauensschaden begehrt werden kann; ferner ob zumindest die Irrtumsanfechtung oder die Geltendmachung des Fehlens der Geschäftsgrundlage offen steht. Für die Beantwortung all dieser Fragen bedarf es eines näheren Eingehens auf das Wesen und die Wirkungen derartiger Selbstbindungen.