Der Beitrag untersucht Pflichten und Haftung des Vermögensverwalters bei Veranlagungsentscheidungen im Rahmen von Portfolioverwaltung auf Einzelkundenbasis. Bei verlustbringenden Veranlagungsentscheidungen, die innerhalb des Rahmens der Anlagerichtlinien liegen, steht dem Vermögensverwalter ein haftungsfreier Ermessensspielraum zu. Der Beitrag versucht unter anderem, die Kriterien dieses haftungsfreien Ermessensspielraums zu konkretisieren.