Der vorliegende Beitrag bespricht eine Entscheidung des OGH zur Frage der Zulässigkeit der in § 6 (1) Z 2 KSchG geregelten sogenannten Erklärungsfiktion bei der Änderung von Entgelten und Unternehmerleistungen. Erörtert werden die wesentlichen Aspekte der Entscheidung sowie ihre praktischen Auswirkungen.