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Zur Überwälzung von Liquiditätskosten und zur Wiederholungsgefahr nach § 28 KSchG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1948ÖBA 2013, 749 Heft 10 v. 1.10.2013

§§ 6, 28 KSchG

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit dem einschränkenden Zusatz aus § 28 Abs 1 Satz 2 KSchG "soweit sie [gemeint: die Klauseln in Altverträgen] unzulässigerweise vereinbart worden" sind, beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr, wenn der Verbandskläger eine Unterlassungserklärung ohne diesen Zusatz forderte.

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