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Zu Behauptungs- und Beweislast für den Saldo des Kontokorrents.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2012/1834ÖBA 2012, 560 Heft 8 v. 1.8.2012

§ 355 UGB

§§ 266, 393, 503 ZPO.

Mangels (deklarativ) anerkannten Saldos trifft die Bank die Behauptungs- und Beweislast dafür, wie sich der geltend gemachte kausale Saldo errechnet.

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