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Zur Form des Giroüberweisungsauftrags.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2012/1791ÖBA 2012, 187 Heft 3 v. 1.3.2012

Z 3 ABB

§§ 884, 1400 ABGB.

Schickt der Überweisende eine E-Mail an die Empfängerin, in der er sie ermächtigt und beauftragt, eine Abbuchung von seinem Konto und eine Gutbuchung auf ihrem Konto vornehmen zu lassen, und entspricht die später erfolgte Überweisung seinem Willen, so haben er und die Bank jedenfalls konkludent vereinbart, von allfälligen Formvorschriften im konkreten Geschäftsfall abzusehen.

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