Die FMA hat am 27.7.2012 ein Rundschreiben zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Wertpapiervermittler (WPV) und vertraglich gebundene Vermittler nach dem WAG 2007 veröffentlicht. Dieses Rundschreiben richtet sich an alle Rechtsträger iSd § 15 Abs 1 WAG 2007: Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Versicherungsunternehmen mit Hinblick auf § 3 Abs 3 VAG und Zweigstellen von Wertpapierfirmen oder Kreditinstituten. Wie in dieser Rubrik vom November 2011 berichtet, wurde am 4.11.2011 das Gesetz zur Einführung des Wertpapiervermittlers gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 (ehemals Finanzdienstleistungsassistent) beschlossen und die entsprechenden Bestimmungen der GewO 1994 geändert. Mit 1.9.2012 ist nun der Wertpapiervermittler an die Stelle des Finanzdienstleistungsassistenten getreten.