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Zur Rückforderung des Garantiebetrags vom Begünstigten und seinem Schuldner.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2011/1752ÖBA 2011, 820 Heft 11 v. 1.11.2011

§§ 1042, 1358, 1422, 1431 ABGB.

Zwischen der Kondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den, der sich - wenn auch nur vorläufig - durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.

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