Die seit 1.1.2011 neu strukturierte Finanzmarktaufsicht in der EU räumt den EU-Aufsichtsbehörden Kompetenzen ein, die bis dahin - wenn überhaupt - den nationalen Aufsichtsbehörden vorbehalten waren. In Einzelfällen können die EU-Behörden nun sogar nationale Behörden "overrulen". Mit der Stärkung der Aufsichtskompetenzen einher geht auch eine Stärkung des Informationsnetzwerks, das sich über die relevanten Entscheidungsträger auf europäischer und auf nationaler Ebene erstreckt. Durch verbesserten Informationsaustausch und institutionalisierte Kooperation sollen Systemrisiken in Zukunft früher erkannt und so künftige Finanzkrisen verhindert werden.