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Die Bestimmung des § 1424 Satz 2 ABGB ist auch auf den Rückforderungsanspruch einer unter Sachwalterschaft stehenden Person anzuwenden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1639ÖBA 2010, 471 Heft 7 v. 1.7.2010

§§ 280, 1424, 1431 ff ABGB

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