Eine Unterlassungserklärung mit "Ersatzklauseln" beseitigt die Wiederholungsgefahr gemäß § 28 Abs 2 KSchG nicht. Eine AGB-Bestimmung, die zu einer "Nullverzinsung" der Einlage auf einem Sparbuch führen kann, ist gröblich benachteiligend.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Bernhard KochÖBA 2010/1634ÖBA 2010, 452 Heft 7 v. 1.7.2010