vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Einfluß von Streßtests auf den Value-at-Risk*)*)Der vorliegende Artikel spiegelt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren und nicht notwendigerweise jene der ERSTE SPARINVEST KAG bzw. der Erste Asset Management GmbH wider.

AbhandlungenMartin Gartner, Dr. Martin PredotaÖBA 2010, 375 Heft 6 v. 1.6.2010

Um das Risiko für Investoren zu beschränken, unterliegen österreichische Kapitalanlagegesellschaften gewissen gesetzlichen Rahmenbedingungen. So müssen Kapitalanlagegesellschaften in Österreich beispielsweise den maximalen Verlust, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit auftritt, regelmäßig an die Finanzmarktaufsicht berichten. Zusätzlich zu diesem Value-at-Risk sind Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet, sogenannte Krisentests durchzuführen. Hierbei wird untersucht, welche Auswirkungen der Eintritt einer Krisensituation auf das aktuelle Portfolio hätte. Die Ergebnisse dieser Streßtests sind jedoch sowohl für die Entscheidungsträger als auch für Investoren häufig sehr schwer zu interpretieren, weil die Eintrittswahrscheinlichkeiten solcher Krisen sehr gering sind. Der Value-at-Risk hingegen ist seit der Einführung der Basler Regulierungen ein Standardmaß, das mittlerweile dem Investor genauso bekannt ist wie dem Portfoliomanager. Um die Ergebnisse der Krisentests leichter interpretieren zu können, wird in diesem Artikel eine Möglichkeit vorgestellt, wie die Ergebnisse der Krisentests in die Berechnung des Value-at-Risk integriert werden können. An einem Beispielportfolio wird mit Hilfe eines Backtesting gezeigt, daß die Integration der Ergebnisse der Krisentests in den Value-at-Risk eine bessere Beurteilung des tatsächlichen Risikos erlaubt als eine separate Betrachtung von Value-at-Risk und Krisentests. Dieser Artikel bezieht sich auf die gesetzlichen Grundlagen im Umfeld von Kapitalanlagengesellschaften, dennoch ist die vorgestellte Methode auch in anderen Bereichen des Finanzsektors anwendbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte