Um das Risiko für Investoren zu beschränken, unterliegen österreichische Kapitalanlagegesellschaften gewissen gesetzlichen Rahmenbedingungen. So müssen Kapitalanlagegesellschaften in Österreich beispielsweise den maximalen Verlust, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit auftritt, regelmäßig an die Finanzmarktaufsicht berichten. Zusätzlich zu diesem Value-at-Risk sind Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet, sogenannte Krisentests durchzuführen. Hierbei wird untersucht, welche Auswirkungen der Eintritt einer Krisensituation auf das aktuelle Portfolio hätte. Die Ergebnisse dieser Streßtests sind jedoch sowohl für die Entscheidungsträger als auch für Investoren häufig sehr schwer zu interpretieren, weil die Eintrittswahrscheinlichkeiten solcher Krisen sehr gering sind. Der Value-at-Risk hingegen ist seit der Einführung der Basler Regulierungen ein Standardmaß, das mittlerweile dem Investor genauso bekannt ist wie dem Portfoliomanager. Um die Ergebnisse der Krisentests leichter interpretieren zu können, wird in diesem Artikel eine Möglichkeit vorgestellt, wie die Ergebnisse der Krisentests in die Berechnung des Value-at-Risk integriert werden können. An einem Beispielportfolio wird mit Hilfe eines Backtesting gezeigt, daß die Integration der Ergebnisse der Krisentests in den Value-at-Risk eine bessere Beurteilung des tatsächlichen Risikos erlaubt als eine separate Betrachtung von Value-at-Risk und Krisentests. Dieser Artikel bezieht sich auf die gesetzlichen Grundlagen im Umfeld von Kapitalanlagengesellschaften, dennoch ist die vorgestellte Methode auch in anderen Bereichen des Finanzsektors anwendbar.