Das Parlament veröffentlichte eine Regierungsvorlage, mit der ein neues Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge geschaffen wird. Das neue Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge in nationales Recht. Wesentlicher Regelungsinhalt der Richtlinie ist das privatrechtliche Verhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer sowie dem daran anzusetzenden Verbraucherschutz. Im Zuge der nationalen Umsetzung werden ua das ABGB, das Konsumentenschutzgesetz sowie das BWG geändert.