vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein Gläubiger, der verspätete Zahlungen annimmt, kann sich nicht auf einen Terminsverlust berufen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag.ÖBA 2010/1613ÖBA 2010, 243 Heft 4 v. 1.4.2010

§§ 156, 193 KO.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!