§§ 20 Abs 2 und 32 Z 2 EStG
Auch wenn ein Gesellschafter einer GmbH & Co KG die Anschaffungskosten eines zum Anteilswert an dieser GmbH & Co KG benötigten Kredits anläßlich der Einbringung der GmbH & Co KG in eine Komplementär GmbH zurückbehält, so kommt angesichts der Endbesteuerung der GmbH eine Sonderbetriebsausgabeneigenhaft der Kreditzinsen des erwähnten Kredits nicht in Betracht.