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Der Kauf von Wertpapieren und der Finanzierungskredit dafür sind nicht von Art 15 Abs 1 lit a und b EuGVVO erfaßt. Zum Begriff des "Ausrichtens" iSv Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1606ÖBA 2010, 185 Heft 3 v. 1.3.2010

Art 15 EuGVVO

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