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Das neue Darlehensrecht des ABGB: Verbesserungsvorschläge zum Ministerialentwurf

Abhandlungeno. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski, RA Univ.-Prof. Dr. Raimund BollenbergerÖBA 2010, 96 Heft 2 v. 1.2.2010

Der Ministerialentwurf eines Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetzes (DaKRÄG) wurde kurz vor Weihnachten 2009 1)1)Geplant war das ursprünglich offenbar ganz anders: siehe Stabentheiner/Dimmel, ÖBA 2009, 696, 715, wo ein Beginn der Begutachtung in der ersten Oktoberhälfte 2009 und eine "großzügige Begutachtungsfrist" in Aussicht gestellt wurden. (Der Text dieses Beitrags entspricht übrigens - zum Teil wortgleich - weitgehend den Erläuterungen zum Ministerialentwurf, der also damals offenbar ohnedies schon weit fortgeschritten war.) zur Begutachtung versandt. Kern ist die Schaffung eines eigenen Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) in - bis 11. Juni 2010 gebotener - Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge. Daneben soll aber auch eine Modernisierung des ABGB-Darlehensrechts erfolgen. Da die Begutachtungsfrist bereits am 1.2.2010 endet, kann hier keine Beurteilung des gesamten Gesetzesvorhabens vorgenommen werden. Vielmehr beschränken sich die folgenden Überlegungen 2)2)Aus den gleichen Gründen mußte auch auf einen ausführlichen Anmerkungsapparat verzichtet werden. auf die geplanten - rechtssystematisch wohl auch interessanteren - Änderungen im ABGB, die bereits zum 1. Juni 2010 in Kraft treten sollen.

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