Die Berechnung des Schadens bei fehlerhafter Anlageberatung gewinnt in der Rechtsprechung schrittweise an Konturen. Während die ältere Jud vorwiegend Fälle beschäftigten, in denen der vollständig und richtig aufgeklärte Anleger risikolose Papiere erworben hätte, bieten die beiden jüngsten OGH-Entscheidungen 4 Ob 28/10m und 9 Ob 85/09d Anlaß zur näheren Erörterung von Problemen des Schadens- und Kausalitätsbeweises, der Schadensberechnung und des Einflusses der Verletzung etwaiger Obliegenheiten beim hypothetischen Erwerb einer risikoträchtigen Alternativanlage.