Gerade die Finanzkrise hat veranschaulicht, daß Risiko, Transparenz und Wohlverhaltensregeln in besonderer Art und Weise erfaßt werden müssen. In seiner Analyse über die Ursachen der Turbulenzen identifizierte der de Larosière Bericht 1) vom 25. Februar 2009 auch Mängel im Bereich Corporate Governance. Reformen waren und sind nun notwendig, um europaweit einheitliche Standards für eine solide Unternehmensführung in einem globalen und volatilen Umfeld zu sichern. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in bezug auf Corporate Governance von Kreditinstituten.