Anfechtung
Um kongruent zu sein, darf sich die bewirkte Befriedigung nicht wesentlich oder in unüblichem Maß von der tatsächlich zustehenden entfernen.
OGH 10. 4. 2008, 3 Ob 8/08k
Anfechtung
Um kongruent zu sein, darf sich die bewirkte Befriedigung nicht wesentlich oder in unüblichem Maß von der tatsächlich zustehenden entfernen.
OGH 10. 4. 2008, 3 Ob 8/08k