Die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates 1) ist durch die Mitgliedstaaten bis spätestens 12. Mai 2010 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die nationalen Gesetzgeber stellt das auch deswegen vor Probleme, weil die Richtlinie einerseits Vollharmonisierung anordnet, ihre Auslegung aber zugleich an zahlreichen Stellen vage bleibt und eine Reihe grundlegender Fragen aufwirft. Der vorliegende Beitrag wendet sich speziell den Möglichkeiten vorzeitiger Vertragsbeendigung (Rücktritt, Kündigung, vorzeitige Rückzahlung) zu. Er ist der zweite Teil in einer Reihe von Beiträgen, die jeweils Einzelaspekten der Richtlinie gewidmet sind. Der erste Teil, verfaßt von Raimund Bollenberger, gilt Fragen der Drittfinanzierung und des Einwendungsdurchgriffs und wurde in ÖBA 2008, 782 veröffentlicht.