Der Vortrag behandelt einige herausgegriffene Problemfelder der aktuellen gesellschaftsrechtlichen Entwicklung in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen die Folgen der am 1. November 2008 in Kraft getretenen Änderung des GmbH-Rechts durch das MoMiG: Die Erleichterungen für die Gesellschafter werden mit einer Haftungsverschärfung für die Geschäftsführer und einem deutlichen Abbau des präventiven Kapitalschutzes erkauft. Weiter beleuchtet werden die typischen Probleme der "Spezialisten eines blühenden Erpressergewerbes", die nicht nur Gegenstand der Erörterungen des Erfurter Juristentages 2008 waren, sondern auch im Rahmen des gerade auf den gesetzgeberischen Weg gebrachten ARUG Beachtung verdienen. Schließlich wird dargelegt, warum eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften für die Managerhaftung unnötig ist, die Defizite vielmehr allenfalls bei der Umsetzung derselben liegen.