Am 19. Mai 2008 wurde planmäßig die dritte und letzte Stufe des neuen Euro-Zahlungsverkehrssystems "TARGET2" 1) erfolgreich abgeschlossen 2), sodaß alle teilnehmenden Zentralbanken 3) nunmehr an TARGET2 angeschlossen sind. Auch wenn der durchschnittliche Bankkunde TARGET2 im besten Fall aus den Entgeltbestimmungen seiner Bank kennen wird, kann die Bedeutung von TARGET2 für die Effizienz und Sicherheit des Zahlungsverkehrs und für den Binnenmarkt (insb durch die Gleichbehandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen) nicht genug hervorgehoben werden. Insgesamt sind ca 55.000 Banken mit ihren Filialen über TARGET2 erreichbar und es werden täglich durchschnittlich ca 370.000 Überweisungen abgewickelt, womit sich ein Jahresgesamtvolumen von ca 617 Billionen Euro ergibt 4). Damit zählt TARGET2, das Zahlungen derzeit ausschließlich in Euro abwickelt, zu den drei größten Zahlungsverkehrssystemen der Welt. Aus diesen Zahlen und aus der Tatsache, daß TARGET2 für geldpolitische Transaktionen benutzt wird, und damit für die Finanzstabilität des Euroraums von wesentlicher Bedeutung ist, folgt die besondere Relevanz der im folgenden behandelten rechtlichen Rahmenbedingungen von TARGET2. Nicht zuletzt sollen nachstehend auch einige neue funktionale Aspekte beleuchtet werden.