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"AMIS-Skandal": Die Bank muß ihren Kunden über das, letztlich jeder Fremdveranlagung immanente, Risiko der Veruntreuung nicht aufklären.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2009/1585ÖBA 2009, 833 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 1293 ff, 1299 ABGB

§ 502 ZPO

Der Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflichten einer Bank richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; seine Beurteilung ist daher nicht revisibel, es wäre denn, dem Berufungsgericht wäre eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen. Die Bank muß ihren Kunden in der Regel nicht über das, letztlich jeder Fremdveranlagung immanente, Risiko der Veruntreuung aufklären.

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