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Zur Verpflichtung des Sicherungszessionars, sich "ernstlich" um die Eintreibung der übertragenen Forderung zu bemühen, bevor er auf seine Forderung gegen den Zedenten zurückgreifen darf.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2009/1582ÖBA 2009, 829 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 1393 ff, 1414 ABGB

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