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Ist die Anweisung des Scheckausstellers ungültig, ist die Inkassobank berechtigt, das Konto des Einreichers mit dem zunächst gutgeschriebenen Gegenwert des Schecks zu belasten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2009/1580ÖBA 2009, 825 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 1400 ff, 1431 ABGB

Z 41 ABB

Z 41 AGBKr

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