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Die Forderung des Berechtigten aus einer dreipersonalen, abstrakten Garantie unterliegt stets der kurzen Verjährung nach § 1489 ABGB.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2009/1579ÖBA 2009, 823 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 880a, 1479, 1489 ABGB

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