Ausgehend von den deutschen Entscheidungen im DaimlerChrysler Fall und einer österreichischen Entscheidung zur Haftung der Aufsichtsratsmitglieder untersucht der vorliegende Beitrag Fragen der ad-hoc-Publizität bei personellen Veränderungen im Vorstand. Insbesondere wird untersucht, welche Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt diese ad-hoc-pflichtig sind. Eine Behandlung erfährt auch die Frage, wann berechtigte Interessen für einen Aufschub der unverzüglichen Veröffentlichung vorliegen, insbesondere ob auch während einer Suspendierung diese Aufschubmöglichkeit in Anspruch genommen werden kann.