Die neuen Eigenmittelvorschriften enthalten eine Reihe von Bestimmungen für Immobiliensicherheiten, zu denen sich einerseits einige Auslegungsfragen stellen, so zB was unter "vorrangiger Befriedigung" oder vor- bzw nachrangigen Forderungen zu verstehen ist; andererseits eröffnen sich für Kreditinstitute verschiedene Möglichkeiten, Immobilien bei der Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses zu behandeln und so die Höhe der zu haltenden Mindesteigenmittel zu "steuern". Die Autoren machen Lösungsvorschläge für die Auslegungsfragen und zeigen Handlungsalternativen für Kreditinstitute bei der Behandlung von Immobiliensicherheiten auf.