Das Kreditsicherungsrecht wird im neuen ungarischen Zivilgesetzbuch wesentlich geändert werden. Diese Änderung betrifft sowohl die persönlichen als auch die dinglichen Kreditsicherheiten. Die Regelung der Bürgschaft wird eindeutig detaillierter. Das Vorbild war dazu in großem Teil das deutsche BGB. Die Regelung des Pfandrechts wird auch verbreitet werden. Die besonderen Formen des Pfandrechts wie zB Unternehmensvermögenshypothek, Höchstbetragspfandrecht bleiben bewahrt, ändern sich aber auch. Im neuen ungarischen Zivilgesetzbuch wird auch die abstrakte Form des Pfandrechts geregelt. Die kennt auch schon das geltende Recht, die Neuregelung wird jedoch viel detaillierter und teilweise wesentlich geändert werden. Die Regelung des Selbständigen Pfandrechts und dessen künftige Anwendung in der Praxis dient als ein wichtiges Muster zu der Verwirklichung der Idee der Eurohypothek, also eines einheitlichen Grundpfandrechts für ganz Europa.