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Neuregelung der Kreditsicherheiten im neuen ungarischen Zivilgesetzbuch unter besonderer Berücksichtigung des Pfandrechts *)*)Der Inhalt dieses Beitrages war Gegenstand eines Vortrages vor dem Bankrechtsforum der Österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft am 21. April 2008 in Wien.

AbhandlungenDr. Balázs BodzásiÖBA 2008, 548 Heft 8 v. 1.8.2008

Das Kreditsicherungsrecht wird im neuen ungarischen Zivilgesetzbuch wesentlich geändert werden. Diese Änderung betrifft sowohl die persönlichen als auch die dinglichen Kreditsicherheiten. Die Regelung der Bürgschaft wird eindeutig detaillierter. Das Vorbild war dazu in großem Teil das deutsche BGB. Die Regelung des Pfandrechts wird auch verbreitet werden. Die besonderen Formen des Pfandrechts wie zB Unternehmensvermögenshypothek, Höchstbetragspfandrecht bleiben bewahrt, ändern sich aber auch. Im neuen ungarischen Zivilgesetzbuch wird auch die abstrakte Form des Pfandrechts geregelt. Die kennt auch schon das geltende Recht, die Neuregelung wird jedoch viel detaillierter und teilweise wesentlich geändert werden. Die Regelung des Selbständigen Pfandrechts und dessen künftige Anwendung in der Praxis dient als ein wichtiges Muster zu der Verwirklichung der Idee der Eurohypothek, also eines einheitlichen Grundpfandrechts für ganz Europa.

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