Abschlußprüfung
Der Abschlußprüfergehilfe haftet der geprüften Gesellschaft nach § 275 HGB in der bis zum 31. 12. 2001 geltenden Fassung nur im Rahmen seines Dienstverhältnisses zum Geschäftsherrn.
OGH 11. 9. 2007, 1 Ob 45/07k
Abschlußprüfung
Der Abschlußprüfergehilfe haftet der geprüften Gesellschaft nach § 275 HGB in der bis zum 31. 12. 2001 geltenden Fassung nur im Rahmen seines Dienstverhältnisses zum Geschäftsherrn.
OGH 11. 9. 2007, 1 Ob 45/07k