Mit dem Erlaß von Rundschreiben Nr 263 im Dezember 2006 durch die italienische Notenbank wurden die Vorgaben von Basel II hinsichtlich einer verbesserten Risikosteuerung für italienische Banken verbindlich. Nicht zuletzt aufgrund des Verhältnismäßigkeitsprinzips ergeben sich für die Betroffenen jedoch zum Teil unterschiedliche Anforderungen, welche im Einzelfall zu berücksichtigen sind. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Vorgaben analysiert, die eine kleine italienische Bank fortan zu beachten hat. Da diese im RS 263 teilweise wenig detailliert abgehandelt worden sind, erweist es sich als hilfreich, rechtsvergleichend die Hinweise anderer nationaler Aufsichtsbehörden 1) und europäischer Gremien (zB CEBS 2)) zu Rate zu ziehen.