Die Entscheidung des OGH, Gläubigern eines Stifters den Zugriff auf das Vermögen der Stiftung durch eine Pfändung der Stifterrechte zu eröffnen, bildet den Anlaß für die nachfolgende Untersuchung, welche Möglichkeiten für Gläubiger bestehen, zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegen Stifter oder Begünstigte auf das Stiftungsvermögen zu greifen. Hiefür bestehen eine Reihe von Rechtsgrundlagen, die von den gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung eines Vermögensnachfolgers über die Anfechtung der Vermögenswidmungen der Stifter an die Stiftung bis zu dem exekutiven Zugriff auf Stifter- und Begünstigtenrechte sowie der Nichtigkeit von Vermögenswidmungen nach § 879 ABGB reichen.