Nach Inkrafttreten der BWG-Novelle 2006 entsteht in vielen Fällen die Notwendigkeit, den Kreditzins laufend an das Risiko anzupassen. Fraglich ist, wie genau diesbezügliche Zinsanpassungsklauseln formuliert sein müssen und inwieweit dem Kunden sein Rating bekannt gegeben werden muß. Der Autor hat dazu bereits Vorschläge gemacht und berücksichtigt im vorliegenden Beitrag in der Literatur geäußerte Kritik und jüngste Rechtsprechung des OGH zu Zinsanpassungsklauseln im Unternehmerkredit und zur Rechnungslegungspflicht bei einseitiger Preisbestimmung. Außerdem geht der Autor auch der Frage nach, inwieweit außerhalb des Verbraucherrechts ein Transparenzgebot gilt.