Auch in den letzten Jahren sind einige Entscheidungen des OGH zur Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung ergangen, die sich mit verschiedensten Facetten dieser Problematik befassen. Der folgende Beitrag greift vor allem jene Fragen auf, die die konkreten Folgen einer Fehlberatung betreffen. Dabei geht es immer wieder ins Grundsätzliche: Wann liegt ein Schaden vor; (ab) wann kann der Anleger einen Ersatzanspruch geltend machen; in welcher Art und in welcher Höhe; wer trägt wofür die Beweislast? Besondere Beachtung verdient ein für die vorliegende Problematik wohl erstmals fruchtbar gemachter Ansatz, der bei - typischerweise vorliegenden - Beweisschwierigkeiten eher willkürlich anmutende Alles- oder-Nichts-Lösungen zu vermeiden sucht.