vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Exszindierungsklägerin muß den Zeitpunkt des Erwerbs des Sicherungseigentums nachweisen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungeno. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2008/1517ÖBA 2008, 874 Heft 12 v. 1.12.2008

§§ 294 ff, 427, 452 ABGB

§§ 37, 39, 138, 250, 252 EO

Sicherungseigentum kann nur durch Gewahrsamsänderung oder, wenn diese nicht möglich oder tunlich ist, Übergabe durch Zeichen begründet werden. Die Zubehöreigenschaft ist von Amts wegen im Exekutionsverfahren zu berücksichtigen. Die Exszindierungsklägerin muß den Zeitpunkt des Erwerbs des Sicherungseigentums nachweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!