1. Entwicklung des Kapitalmarkts
Das Kapitalmarktrecht ist ein junges, dynamisches Rechtsgebiet, das im deutschsprachigen Raum erst seit Mitte der siebziger Jahre wahrgenommen, seit den achtziger Jahren breit betrieben wird und seit den neunziger Jahren eine entsprechende normative Verfestigung erfährt. Seit rund zehn bis fünfzehn Jahren unterliegen die Finanzindustrie und der Kapitalmarkt fundamentalen Änderungen. Neben der gemeinsamen Währung Euro sind es vor allem die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Institutionalisierung und Professionalisierung der Marktteilnehmer und die Einflußverschiebung unter den Marktteilnehmern. Wegen des hohen Grads der Technisierung spielen die Globalisierung des Handels von Finanzinstrumenten und der anliegenden Dienstleistungen und die weltweite Mobilität und Internationalität der Marktteilnehmer eine herausragende Rolle. Zudem fächern sich die Finanzierungstechniken auf. War die Politik anfangs zögernd, erkannte sie die Notwendigkeit zu agieren und Regelungen das entsprechende Entwicklungspotential zu geben, damit diese nicht bloß als rechtshistorische Schnappschüsse wahrgenommen werden.