Die im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur betrieblichen Altersvorsorge von der FMA erlassene Risiko-Management-Verordnung für Pensionskassen ist von diesen bis zum 30. 6. 2007 umzusetzen. Die Verordnung enthält eine Reihe von Risiko-Controlling-, Risiko-Reporting- und Dokumentationserfordernissen. Dieser Beitrag skizziert den Status quo und bezieht Stellung zu den Implikationen der Verordnung. Es zeigt sich zum einen, daß die Risiko-Management-Verordnung viele Vorschriften zu Risiko-Controlling und Dokumentation enthält; zum anderen, daß Risiko-Management ein integraler Bestandteil eines verantwortungsvollen Investment-Managements in den Pensionskassen ist. Darüber hinaus behandelt dieser Artikel die Analyse der Verpflichtungen (liabilities), die Modellierung von Veranlagungsrisiken. Es wird deutlich, daß die vorgeschriebenen Szenario-Analysen eine wesentliche Rolle in der Erfassung und Abschätzung der Risiken für die pension stakeholders erfüllen.