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Interzession von Verbrauchern

Berichte und AnalysenBenedikt WallnerÖBA 2007, 339 Heft 5 v. 1.5.2007

Rund ein Jahrzehnt ist seit Einführung der Bürgenschutzbestimmungen der §§ 25c und 25d KSchG vergangen, und noch immer besteht erhebliche Unsicherheit unter den Rechtsanwendern: Haftet die Bürgin für die Schulden des (Ex-) Gatten oder nicht? Wie und wann ist vom Kreditinstitut Aufklärung zu geben, und worüber? Was passiert andernfalls?

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