Aufgrund der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der dazu ergangenen Durchführungsrichtlinie stehen Wertpapierfirmen zukünftig nachhaltigen neuen Anforderungen gegenüber, die weit über das hinausreichen, was das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bisher gefordert hat: Abhängig von der Kundenklassifizierung und der Kategorie der Finanzdienstleistung sehen die Richtlinien ein differenziertes und detailliertes Regelungsregime im Hinblick auf die Informationspflichten und die Beurteilung der Eignung bzw Angemessenheit des Produkts vor. Auf dem Gebiet der Auftragsausführung müssen Wertpapierfirmen dem Grundsatz der kundengünstigsten Auftragsausführung genügen. Erhöhte Anforderungen gibt es in Zukunft auch für die Zulässigkeit von Anreizzahlungen. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten europarechtlichen Vorgaben vor. Neben den Regelungen der MiFID wird insbesondere der konkrete Vorschriftenkatalog der dazu ergangenen Durchführungsrichtlinie dargestellt, die demnächst in nationales Recht umgesetzt werden müssen.